Ein Unternehmer, der sich im Sinne des § 1 WBVG vertraglich zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen, hat diesen Vertrag gemäß § 6 WBVG schriftlich abzuschließen. Zudem hat der Unternehmer dem Verbraucher eine Ausfertigung des Vertrags auszuhändigen.
Dabei hat der Vertrag auch bestimmte Mindestinhalte zu umfassen, er muss
Weitere Anforderungen können sich aus den heimrechtlichen Regelungen auf Landesebene ergeben.
Den Heimvertrag der Tagespflege finden Sie hier als PDF-Datei - gerne angucken, oder auch kostenlos herunterladen.
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